Der Quartiersbeirat legitimiert die Mittelfreigabe aus dem Verfügungsfonds.
Der Beirat berücksichtigt bei seinen Entscheidungen die grundsätzlichen Ziele und Maßnahmen des Programms „Soziale Stadt Alsdorf-Mitte“.
Der Bürgermeister hat den Vorsitz des Quartiersbeirates.
Weiterhin besteht der Beirat aus:
- dem Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
- dem Vorsitzenden des Seniorenbeirates
- dem Vorsitzenden des Beirates für Menschen mit Behinderungen
- einem Vertreter aus der Vorstandschaft von „ABBBA e.V.“
- dem Vorsitzenden des Integrationsrates
- dem Vorsitzenden der/des Aktionsgemeinschaft / Stadtmarketing
- dem Bürgerbeauftragten
- dem/der Quartiersmanager/in
- 1 Vertreter des Fachgebiets Jugend
- 1 Vertreter des Generationenbüros
- 2 institutionelle Mitglieder
- 2 Personen aus der Bürgerschaft
Der Quartiersbeirat entscheidet über die Förderung von Maßnahmen in der Regel in öffentlicher Sitzung. Stimmrecht über die Förderung der Projekte haben nur die Mitglieder des Quartiersbeirats. Zur Entscheidung genügt die einfache Mehrheit (Enthaltungen werden nicht mitgezählt).
Der Beirat tagt mindestens 4-mal pro Jahr in öffentlichen Sitzungen.